Wohngeld-Reform: Haushalte mit geringem Einkommen können WohngeldPlus beantragen – so geht‘s.


Ab dem 1. Januar 2023 dürfen mehr Menschen auf die Auszahlung von Wohngeld hoffen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Die Lebenshaltungskosten steigen. Als Mieter bei der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG sind Sie zwar vor hohen Mietsprüngen geschützt, aber mit Blick auf Sprit, Strom, Heizung und Lebensmittel sind Mehrausgaben kaum vermeidbar. Doch es gibt Hilfe: Das Wohngeld!

Mit dem Wohngeld unterstützt der Staat bezugsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus einkommensschwachen Haushalten. Zum 1. Januar 2023 tritt eine Wohngeld-Reform in Kraft, wodurch wesentlich mehr Antragsteller Wohngeld erhalten als bisher – ab diesem Zeitpunkt wird das sogenannte „WohngeldPlus“ ausgezahlt.

Wichtig: In das WohngeldPlus sind dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponenten integriert, um die steigenden Heizkosten abzufedern. Diese Zuschüsse werden in Form einer Quadratmeter-Pauschale überwiesen, um den Anreiz zum Energiesparen zu erhalten. Unser Tipp: Ob Sie bezugsberechtigt sind oder nicht, sollten Sie unbedingt noch einmal prüfen lassen – auch dann, wenn Ihr Antrag in der Vergangenheit vielleicht schon einmal abgelehnt wurde.
Seniorinnen und Senioren können im Zuge der Antragstellung den Formularlotsen-Dienst der Stadt Hannover nutzen. Ganz gleich ob Ihre Unterlagen geordnet werden müssen oder Sie in der Mobilität eingeschränkt sind: Lassen Sie sich von den geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützen – kostenfrei. Rufen Sie das Seniorentelefon der Landeshauptstadt Hannover an und informieren Sie sich: 0511 168-42345. Mieterinnen und Mieter in Laatzen kontaktieren bitte das Seniorenbüro der Stadt Laatzen: 0511 8205-5402.

Wo wird das WohngeldPlus beantragt?

Das WohngeldPlus wird bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde beantragt und für 12 bis 18 Monate bewilligt. Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält ab 2023 automatisch WohngeldPlus.

In Hannover nimmt der „Fachbereich Soziales“ Ihren Antrag entgegen. Beratungstermine in der Hamburger Allee 25 sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 0511 168-2001. Ihren Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können Sie per Post oder E-Mail an den Fachbereich Soziales übermitteln. Alle Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie hier. Ab dem 10.01.23 kann in Hannover Wohngeld auch bequem online von zu Hause aus beantragt werden. Der Online-Service ist unter der Adresse https://serviceportal.hannover-stadt.de/wohngeld erreichbar. Die Nutzung erfolgt nach einer unkomplizierten Registrierung und wird assistiert.

In Laatzen wenden Sie sich bitte an das „Team 50 – Soziale Sicherung“ mit Sitz am Marktplatz 13. Telefon: 0511 8205-5010. Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie hier.

Wie hoch fällt das WohngeldPlus aus?

Die Höhe der Auszahlung ist individuell, wird aber ab Januar 2023 im Durchschnitt etwa 340 Euro betragen. Der Anspruch Ihres Haushalts kann jedoch stark davon abweichen. Beantragen sollten Sie das WohngeldPlus aber in jedem Fall, um herauszufinden, wo sie stehen. Wichtig für Sie: Zusätzlich zum Wohnkostenzuschuss umfasst das WohngeldPlus einen Heizkostenzuschuss in Höhe von durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Und auch die Klimapauschale kommt noch hinzu – ein Zuschuss in Höhe von 40 Cent pro Quadratmeter, wenn Sie in einem Gebäude wohnen, das einen hohen energetischen Standard aufweist. Nachweise werden von der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz auf Anfrage ausgestellt.

Wer erhält WohngeldPlus?

Im Jahr 2023 könnten rund zwei Millionen Haushalte das WohngeldPlus erhalten – neben Arbeitnehmern auch Rentner und kleine Selbstständige oder Freiberufler. Bezugsberechtigt ist jeder Haushalt, sofern eine fest definierte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Insgesamt werden drei Gruppen ganz besonders von der Wohngeld-Reform profitieren: rund 600.000 Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen; dazu mehr als 1 Million Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten hat; und darüber hinaus rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben. Ausgeschlossen vom Wohngeldbezug sind all jene, die Sozialleistungen erhalten, in denen bereits ein Beitrag zum Wohnen enthalten ist – z. B. Bezieher von Arbeitslosengeld II oder einer Grundsicherung.

Wie berechnet sich das WohngeldPlus?  

Bedeutende Faktoren sind das Haushaltseinkommen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Mietkosten und die Nebenkosten. Ausschlaggebend ist zudem das Mietniveau der Stadt. Hannover hat die Mietenstufe 5. Nutzen Sie den verlinkten Wohngeldrechner, um sich ein Bild zu machen. Ihren offiziellen Wohngeldantrag stellen Sie bitte wie beschrieben je nach Wohnort beim Fachbereich Soziales in Hannover bzw. beim Team Soziales in Laatzen.

Nehmen Sie jetzt alle Unterstützungsleistungen in Anspruch, die Ihnen zustehen.
Das WohngeldPlus ist kein Almosen, sondern eine wichtige soziale Leistung in einer schwierigen Zeit! Ganz gleich ob jung, ob alt: Fassen Sie sich ein Herz und stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle.