Klima-Fakten: Die Reform der EEG-Umlage.

Bereits im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Damit verbunden war die EEG-Umlage – eine Einspeisevergütung für grün erzeugten Strom. Die EEG-Umlage ist ein Aufschlag auf den Strompreis. Gezahlt wurde er lange Zeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Stromrechnung. Die Erträge aus der EEG-Umlage halfen Anreize zu setzen, damit die Privatwirtschaft in Anlagen für erneuerbare Energien investiert – so zum Beispiel in Photovoltaik. Übrigens: Ab dem 1.7.2022 soll die Umlage zur Förderung von Ökostrom aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen!

Spannend: 2021 deckte Strom aus Photovoltaik bereits 9,1 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Alle erneuerbaren Energien kamen zusammen auf 42 Prozent. An sonnigen Tagen kann Sonnenstrom sogar zwei Drittel des Strombedarfs decken! Das Potenzial für die Zukunft ist also enorm – zum Glück, denn jede Kilowattstunde wird gebraucht: Trotz weitreichender Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Strom, wird der Energiebedarf in Zukunft weiter stark ansteigen. Laut einer Prognose aus dem Jahr 2019 um 10 Prozent bis ins Jahr 2030.