Informieren leicht gemacht


Mietende wissen: Das Team der Kleefeld-Buchholz ist da, wenn es gebraucht wird. Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Mietverhältnis können aber auch ohne den persönlichen Kontakt geklärt werden. Lesen Sie unsere FAQ für Mieterinnen und Mieter – eine Zusammenstellung wichtiger Hinweise, die bei unterschiedlichen Themen schnell weiterhelfen.

Bei einer Kündigung der Wohnung haben Sie die freie Wahl: Sie können entweder im vollem Umfang Mitglied bleiben oder Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Sie können Ihre Anteile auch teilweise kündigen. Wenn Sie Ihre Anteile nicht kündigen, bleiben Sie automatisch Mitglied unserer Genossenschaft.

Ihre Wohnung kündigen Sie in Schriftform: Reichen Sie das Dokument bis zum 3. Werktag des Monats bei uns ein, möglichst mit Angabe eines Kündigungsgrundes. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate. Der Termin der Erstabnahme Ihrer Wohnung erfolgt, solange diese noch möbliert ist. Anschließend erhalten Sie eine Information darüber, welche möglichen (weiteren) Arbeiten durchzuführen sind. Zum Ende des Mietvertrags erfolgen dann die Schlussabnahme und die Rückgabe Ihrer Wohnung.

In der Regel können wir Sie nicht kündigen, da Sie einen Dauernutzungsvertrag mit uns abschließen. Dieser entspricht dem Mietvertrag. Wir behalten uns lediglich bei einer außervertraglichen Nutzung das Recht auf Kündigung vor.

Die Miete stärkt das Kapital der Genossenschaft. Sie fließt durch Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen zurück in den Bestand.

Unsere Hausordnung 

Wenn mehrere Menschen unter einem Dach leben, treffen unterschiedliche Interessen, Vorstellungen und Wünsche aufeinander – das ist ganz normal. Aber damit dies nicht zu Konflikten führt, haben wir einige Regeln aufgestellt, die das Miteinander erleichtern. Diese Regeln stehen in unserer Hausordnung. Diese händigen wir Ihnen mit dem Mietvertrag aus – damit erkennen Sie die Hausordnung an. Für unsere kleinen Mieter gibt es auch eine Kinderhausordnung.

Der Vizewirt ist Ihr Ansprechpartner bei ordnungsbedingten Problemen 

Erster Ansprechpartner für alle Mitglieder einer Hausgemeinschaft ist der Vizewirt. Dieser kontrolliert die Einhaltung der Hausordnung durch die Mitgliedschaft und hilft Ihnen gerne bei Problemen weiter. Alternativ können Sie sich als Mitglied mit Ihrem Anliegen direkt an die Mitarbeitenden der Kleefeld-Buchholz eG wenden.

Wir sind gerne
für Sie da!

In der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG sind wir immer für Sie da. Unsere Mitarbeiter sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen.

Verwaltung

Wohnungsgenossenschaft
Kleefeld-Buchholz eG
Berckhusenstraße 16
30625 Hannover

05 11 / 530 02-0