Informieren leicht gemacht


Wenn Sie sich für eine Wohnung bei der Kleefeld-Buchholz interessieren, gibt Ihnen unsere FAQ für Mietinteressierte einen ersten Überblick. Wichtige Punkte werden kurz erläutert und helfen zu verstehen, was eine Wohnungsgenossenschaft von anderen Vermietern unterscheidet. Für eine intensive Beratung ist unser Team selbstverständlich auch persönlich für Sie da – schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Sie stellen online oder persönlich ein Wohnungsanfrage und wir prüfen, ob wir die für Sie passende Wohnung finden. Wenn wir Ihre Wohnung gefunden haben, können Sie Mitglied werden, indem Sie die notwendigen Anteile erwerben. Vor Abschluss eines Mietvertrags müssen Sie kein Mitglied sein.

Nein, eine zusätzliche Kaution ist nicht erforderlich.

Bei einer Kündigung der Wohnung haben Sie die freie Wahl: Sie können entweder im vollem Umfang Mitglied bleiben oder Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Sie können Ihre Anteile auch teilweise kündigen. Wenn Sie Ihre Anteile nicht kündigen, bleiben Sie automatisch Mitglied unserer Genossenschaft.

Wir möchten unsere zukünftigen Mitglieder gerne kennenlernen. Deshalb vereinbaren wir bei einem konkreten Interesse ein Treffen mit Ihnen in unserer Hauptverwaltung. Wir freuen uns auf Sie!

Beim ersten Treffen müssen Sie nichts mitbringen. Besteht dann ein konkretes Interesse an einer unserer Wohnungen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: Ihren Ausweis, Ihren Verdienstnachweis, die Zustimmung zur Schufa-Auskunft und eine Angabe zu den mit einziehenden Personen (Mitbewohnerauskunft).

Der Genossenschaft treten Sie bei der Vertragsunterzeichnung bei. Danach erfolgt die Anteilszeichnung und -überweisung bis zur Schlüsselübergabe.

Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu.

Ihre Wohnung kündigen Sie in Schriftform: Reichen Sie das Dokument bis zum 3. Werktag des Monats bei uns ein, möglichst mit Angabe eines Kündigungsgrundes. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate. Der Termin der Erstabnahme Ihrer Wohnung erfolgt, solange diese noch möbliert ist. Anschließend erhalten Sie eine Information darüber, welche möglichen (weiteren) Arbeiten durchzuführen sind. Zum Ende des Mietvertrags erfolgen dann die Schlussabnahme und die Rückgabe Ihrer Wohnung.

In der Regel können wir Sie nicht kündigen, da Sie einen Dauernutzungsvertrag mit uns abschließen. Dieser entspricht dem Mietvertrag. Wir behalten uns lediglich bei einer außervertraglichen Nutzung das Recht auf Kündigung vor.

Wir sind gerne
für Sie da!

In der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG sind wir immer für Sie da. Unsere Mitarbeiter sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen.

Verwaltung

Wohnungsgenossenschaft
Kleefeld-Buchholz eG
Berckhusenstraße 16
30625 Hannover

05 11 / 530 02-0