Rechte, Pflichten, Möglichkeiten für Teilhaber einer Wohnungsgenossenschaft

Mieten oder kaufen? Keine einfache Entscheidung. Denn ganz ehrlich: Wohneigentum ist eine langfristige und umfassende Verpflichtung. „Was passiert, wenn ich die Tilgung einmal nicht zahlen kann, weil ich arbeitslos werde?“ Andererseits behagt es vielen jungen Menschen nicht, lebenslang Miete an jemanden zu zahlen. Ein Sprichwort sagt: Jeder zahlt Wohnraum ab. Nur nicht alle den eigenen. Wenn Sie gerade in diesem Moment die Pros und Contras im Kopf jonglieren, sind Sie spätestens mit diesem Artikel auf einen Mittelweg gestoßen: Genossenschaftsanteile kaufen und in der Wohnung der „eigenen“ Genossenschaft wohnen. Eines vorweg: Die hier aufgeführten Rechte und Pflichten sind nicht erschöpfend. Das Gesetz schreibt auch für seltene Fälle vor, was mit Genossenschaftsanteilen passiert. Hier erfahren Sie aber, welche Rechte und Pflichten Sie im Alltag kennen sollten.

Genossenschaftsanteile: Die Basics

Genossenschaftsanteile (bei uns: Geschäftsanteile) erhalten nur unsere Mitglieder. Und andersherum hat jedes Mitglied immer mindestens einen Genossenschaftsanteil. Bei der Kleefeld-Buchholz eG beträgt ein Anteil immer 300 Euro. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterzeichneten Beitrittserklärung. Die Genossenschaft prüft jeden neuen Beitritt einzeln. Warum? Der wichtigste Grund:

Genossenschaften sind eine besonders demokratische Art, Wohnraum gemeinsam zu verwalten. Die Mitglieder der Genossenschaft sind eine Gemeinschaft.

Genossenschaftsanteile: Die Rechte

Sind Sie durch Beitritt und die damit erworbenen Genossenschaftsanteile Mitglied der Genossenschaft, sind das Ihre wichtigsten Rechte:

  • Wenn Sie Genossenschaftsanteile besitzen, haben Sie das lebenslange Recht, eine Wohnung der Genossenschaft zu bewohnen. Erfahren Sie hier mehr über das lebenslange Wohnrecht.
  • Außerdem werden Sie durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen zum Teilhaber der Genossenschaft. Sie sind dann unmittelbarer Miteigentümer der Genossenschaft und ihrer Besitztümer. Das ist vergleichbar mit einer Unternehmensbeteiligung.
  • Wenn die Genossenschaft zukünftig Gewinne erwirtschaftet, kann die sie entscheiden, diese Gewinne an alle Eigentümer von Genossenschaftsanteilen auszuschütten. In Fachsprache: Alle Mitglieder können „am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilnehmen“.
  • Die Genossenschaftsanteile berechtigen dazu, alle Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft bevorzugt in Anspruch zu nehmen.
  • Mitglieder sind berechtigt, weitere Genossenschaftsanteile zu übernehmen, zusätzlich zum Pflichtanteil – oder Genossenschaftsanteile zu kündigen, die über den Pflichtanteil hinausgehen.
  • Sie sind berechtigt, die eigenen Genossenschaftsanteile zu übertragen – alle oder Teile davon, entweder auf ein Mitglied oder eine Person, die dadurch Mitglied wird. Mit Zustimmung des Vorstandes können Mitglieder auch den Pflichtanteil übertragen. Damit endet die Mitgliedschaft und damit auch das lebenslange Wohnrecht.
  • Sie können den Austritt aus der Genossenschaft erklären.
  • Sie können Einsicht nehmen in:
    • die Beschlüsse der Vertreterversammlung
    • den Lagebericht 
    • die Bemerkungen des Aufsichtsrates
    • die Mitgliederliste 
    • das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Vorschlag zur Ausschüttung einer 4%igen Dividende auf die Geschäftsguthaben zum 01.01.2020 wurde durch die Vertreterversammlung angenommen.

Als Eigentümer von Genossenschaftsanteilen haben Sie eine Stimme in der Mitgliederversammlung oder können einen Vertreter entsenden

Diese Regelung ist abhängig von der Größe der Genossenschaft. Bei kleineren Genossenschaften gibt es eine Art Vollversammlung aller Mitglieder, die Entscheidungen trifft. Bei Genossenschaften mit sehr vielen Eigentümern von Genossenschaftsanteilen (wie bei uns) wählen die Mitglieder eigene Vertreter, die in der Vertreterversammlung zusammen entscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu Unternehmensbeteiligungen: Jedes Mitglieder der Genossenschaft hat nur eine Stimme, nie mehr. Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Genossenschaftsanteile. Egal ob per Vertretung oder in Vollversammlung: Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und dessen Geschäfte beaufsichtigt. Der Aufsichtsrat hat im Zweifelsfall das letzte Wort bei einem Beitritt eines neuen Mitglieds. Ihre weiteren Rechte im Bezug auf die Vertreter- oder Mitgliederversammlung:

  • Mindestens 10 % aller Eigentümer von Genossenschaftsanteilen können eine Vertreterversammlung einberufen lassen.
  • Mindestens 10 % aller Eigentümer können ein Thema einbringen, über das die Vertreter einen Beschluss fassen sollen.
  • Mindestens 10 % aller Eigentümer können eine Mitgliederversammlung einberufen, die eine Abschaffung der Vertreterversammlung bespricht.
  • Die Mitglieder können an einer Vertreterversammlung teilnehmen, Anträge durch einen Bevollmächtigten einbringen und sprechen.
  • Die Mitglieder können die Liste der gewählten Vertreter einsehen.

Genossenschaftsanteile: Die Pflichten und Konditionen

Die wichtigste Einschränkung ist gleichermaßen einer der größten Vorteile: Genossenschafts­anteile sind nicht frei handelbar, unterliegen einer Kündigungsfrist und eignen sich somit nicht als Spekulationsobjekte. In der Regel gilt nach ihrem Erwerb eine Sperrfrist von einem bis fünf Jahren. Wenn Sie also Genossenschaftsanteile kaufen, müssen Sie auf dieses Geld erst einmal verzichten können. Das ist bei einer Kaution allerdings auch nicht anders – nur dass Sie hier keine Rendite erwarten dürfen.

  • Mitglieder sind verpflichtet, die Genossenschaft wirtschaftlich zu stützen – keine Angst, das klingt wilder, als es ist. Es bedeutet:
    • Mitglieder müssen besagte Genossenschaftsanteile übernehmen, mindestens den Pflichtanteil. Dieser Pflichtanteil muss innerhalb einer Frist nach Beitritt gezahlt werden.
    • Für den seltenen Fall, dass die Genossenschaft aufgelöst wird und Mitglieder noch nicht ihren Geschäftsanteil vollständig eingezahlt haben, gleichen andere Genossen dies aus. Das ist eine gesetzliche Regelung, auf die wir keinen Einfluss haben.
  • Mitglieder sind verpflichtet, das genossenschaftliche Eigentum zu erhalten und dafür Gemeinschaftshilfe zu leisten. Die Vertreterversammlung beschließt dazu Richtlinien.

Alle ihre Pflichten müssen die Mitglieder im Sinne der Gesamtheit und Gemeinschaft ausüben („genossenschaftliche Treuepflicht“).

Genossenschaftsanteile: Die Sicherheit

Das Prinzip der Genossenschaftsanteile, die demokratische Kontrolle und die Unabhängigkeit von „externen“ Investoren machen Genossenschaften besonders stabil. Die Insolvenzquote liegt unter 0,5 %. Genossenschaften sind viel strengeren Regulierungen unterworfen als private Wohnungsbauunternehmen:

  • Sie sind gesetzlich zu hohen Kapitalrücklagen verpflichtet.
  • Die gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz sind sehr hoch.
  •  Die Mitbestimmungsrechte bieten eine gewisse Überwachung und Kontrolle der Eigentümer von Genossenschaftsanteilen gegenüber dem Vorstand.

Sie möchten mehr über das Prinzip der Genossenschaft erfahren? Erfahren Sie hier mehr über das lebenslange Wohnrecht als Mitglied.